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  • 01.02.2010 | Der aktuelle Fall

    Geburtstagsfeier und silberne Hochzeit

    Betriebsprüfung bei einem Handelsunternehmen der Textilbranche: Im Rahmen der Vorbereitung wurden die Posten der Gewinn- und Verlustrechnung der zu prüfenden Jahre gegenübergestellt; Positionen mit auffälligen Schwankungen wurden als Prüfungsschwerpunkte herausgegriffen.  

     

    1. Prüfungsschwerpunkt Bewirtungskosten

    Während in anderen Jahren die Beträge zwischen 30.000 EUR und 40.000 EUR lagen, waren in einem Prüfungsjahr 200.000 EUR angegeben worden. Im Eröffnungsgespräch, an dem neben ihrem Vorgesetzten auch der Geschäftsführer und dessen Steuerberater teilnahmen, bat die Prüferin um Vorlage entsprechender Unterlagen, insbesondere der Belege. Völlig unerwartet begann der Geschäftsführer, die Prüferin anzugreifen. Es sei lächerlich, bei einem Unternehmen mit Millionenumsätzen den Bereich der Bewirtungskosten zu überprüfen; jeder wisse, dass solche Aufwendungen getätigt werden müssten, um Kunden zu akquirieren. Der Vorgesetzte der Prüferin sagte eine maßvolle Prüfung zu, bestand aber auf Übergabe sämtlicher Belege, die dennoch mehrfach angemahnt werden mussten.  

     

    2. Durchführung von Festveranstaltungen

    Ein großer Teil der Kosten entfiel auf eine Veranstaltung, zu der mehr als 200 Gäste eingeladen worden waren. Auf der Veranstaltung war angeblich die neue Produktpalette vorgestellt worden. Nach der Gästeliste handelte es sich aber offensichtlich nicht ausschließlich um Geschäftspartner, sodass die Prüferin weiter recherchierte und feststellte, dass die Veranstaltung an dem auf den 50. Geburtstag des Geschäftsführers folgenden Samstag stattgefunden hatte. Im gleichen Jahr war noch eine Veranstaltung mit 150 Personen in einem Restaurant der oberen Klasse durchgeführt worden. Hierfür waren ebenfalls 40.000 EUR angesetzt worden. Es fiel der Prüferin schwer zu glauben, dass es sich dabei um betriebliche Veranstaltungen handelte.  

     

    3. Geständnis und Strafe