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  • 26.02.2009 | Der aktuelle Fall

    Mit falschen Verlusten das Einkommen aufbessern

    Ein Ingenieur hatte in seiner ESt-Erklärung für das Jahr 2007 neben Einkünften aus nichtselbst­ständiger Arbeit und Kapitaleinkünften Verluste aus Vermietung und Verpachtung erklärt. Der zuständigen Sachbearbeiterin fiel auf, dass die Einliegerwohnung des ansonsten selbst genutzten Zweifamilienhauses schon drei Jahre nicht vermietet war. Nachweise über die Bemühungen des Ingenieurs, die Wohnung neu zu vermieten, lagen nicht vor. Am Telefon gab der Ingenieur die Auskunft, dass jeder potenzielle Mieter sich aus folgenden Gründen abwende:  

     

    • Die Wohnung sei teilweise von Schimmel befallen.
    • Die Lärm- und Schmutzbelästigung durch die - seit Jahren andauernden - Bauarbeiten in seiner Straße könne er nicht beeinflussen. Im Vorjahr habe er Fotos eingereicht, welche die Bautätigkeit dokumentieren würden.

     

    Als die Bearbeiterin sich nicht schnell genug dazu durchringen konnte, den Verlust anzuerkennen, wurde der Ingenieur ungeduldig und beschimpfte die Sachbearbeiterin: Sie sei unnötig pingelig, schließlich gebe es - laut Presse - doch wichtigere Fälle mit hoher krimineller Energie, in denen die Verwaltung geschlafen habe. Sie solle ihre Zeit lieber in solche Fälle investieren. Die Bearbeiterin beendete das Gespräch mit dem Hinweis, dass sie die Angaben in Ruhe prüfen werde. Tatsächlich waren in keinem Jahr Aufwendungen getätigt worden, um den vorgetragenen Schimmelbefall zu beseitigen. Die Sachgebietsleiterin beauftragte den Bausachverständigen des FA, sich vor Ort ein Bild zu machen. Nachdem der Ingenieur den Termin mehrmals verschoben hatte, konnte er die Wohnung endlich besichtigen. Von einem Schimmelbefall war nichts zu sehen. Der Ingenieur reagierte gereizt. Der Schaden sei erst vor ein paar Wochen behoben worden. Eine entsprechende Rechnung wollte er nicht vorlegen, denn schließlich gehe es um die Veranlagung für 2007 und nicht um Rechnungen aus 2009.  

     

    Der Sachverständige konnte aber auch keine Hinweise auf durchgeführte Reparaturen entdecken. Beim Verlassen des Hauses fiel ihm zudem auf, dass auf dem zweiten Klingelschild, das offensichtlich zu der Einliegerwohnung gehörte, der Name eines Familienangehörigen stand. Zudem wurden die - angeblichen - Bauarbeiten offenbar in einer Parallelstraße mit den gleichen Reihenhäusern durchgeführt und nicht vor dem Haus des Ingenieurs. Nur bei genauer Betrachtung der Fotos konnte man feststellen, dass auf den Bildern nicht das Reihenhaus des Ingenieurs abgebildet war.