27.03.2009 | Dienstanweisung
Anweisungen für das Straf- und Bußgeldverfahren 2009
von ORR Dr. Karsten Webel, LL.M. (Indiana)
Im BStBl I 09, 210 ff. sind die Anweisungen für das Straf- und Bußgeldverfahren (AStBV) 2009 veröffentlicht worden. Bei der AStBV handelt es sich um eine interne Dienstanweisung, die die einheitliche Gesetzesanwendung und die reibungslose Zusammenarbeit der zur Verfolgung von Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten berufenen Stellen der Finanzbehörden untereinander, mit anderen Stellen der Finanzbehörden, den Gerichten und den StA sicherstellen soll. Die AStBV ergeht in Form gleichlautender Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder im Einvernehmen mit dem BMF.
Die AStBV 2009 enthält gegenüber der AStBV 2008 zahlreiche Änderungen. Den meisten dieser Änderungen kommt keine größere praktische Bedeutung zu. So wurden aufgrund der Streichung des § 370a AO die diesbezüglichen Hinweise in der AStBV 2009 entfernt. Ferner wurde der Terminus „richterliche“ durch „gerichtliche“ ersetzt - z.B. statt „richterliche Anordnung“ oder „richterliche Untersuchungshandlung“. Daneben gibt es aber einige Änderungen mit größerer Tragweite:
1. Gerichtliche Zuständigkeit
Für alle Ermittlungsmaßnahmen und Anordnungen des Gerichts sowie für die gerichtliche Überprüfung von Maßnahmen im Ermittlungsverfahren sieht die StPO seit dem 1.1.08 grundsätzlich die Zuständigkeit des AG vor, in dem die StA ihren Sitz hat. Dadurch sollen eine Kompetenzbündelung und die Sicherstellung des verfassungsrechtlich gebotenen gerichtlichen Bereitschaftsdienstes erreicht werden.
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