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    01.03.2006 | Disziplinarverfahren

    Finanzbeamter hinterzieht Steuern

    von RiOLG Detlef Burhoff, Münster/Hamm
    Zum Disziplinarmaß bei Steuerhinterziehungen eines Finanzbeamten, der die Zinseinkünfte aus ausländischen Kapitalvermögen verschwiegen hat, im Fall einer strafbefreienden Selbstanzeige nach § 371 AO (OVG Rheinland-Pfalz 15.4.05, 3 A 12188/04.OVG und 3 A 12224/04.OVG, Abruf-Nr. 060003).

     

    Sachverhalt

    Der Beklagte ist als Finanzbeamter bei der Steuerverwaltung (Besoldungsgruppe A 9) tätig. 1993 eröffnete der Beklagte gemeinsam mit seiner Ehefrau bei einer Bank in Luxemburg ein Konto, auf das anschließend in zwei Teilbeträgen rund 1 Mio. DM eingezahlt wurde. Im Rahmen einer Überprüfung von Wertpapierkonten geriet die Mutter des Beklagten wegen des Erwerbs von Tafelpapieren ins Visier der Steufa.  

     

    Daraufhin erstattete der Beklagte Selbstanzeige hinsichtlich des in Luxemburg angelegten Kapitalvermögens, das er in seinen Steuererklärungen verschwiegen hatte. Der Kläger verlangt nun im Disziplinarwege die Entfernung des Beklagten aus dem Dienst. Das VG hat den Beklagten in ein Amt der Besoldungsgruppe A7 versetzt. Gegen dieses Urteil haben sowohl der Beklagte als auch der Kläger Berufung eingelegt. Die Rechtsmittel hatten keinen Erfolg.