01.07.2004 · Fachbeitrag · Durchsuchung
Anordnung einer "wiederholten Durchsuchung"
| Die Anordnung einer Durchsuchung in der Form, dass Beamte des Finanzamtes regelmäßig für einen Zeitraum von drei Monaten die Geschäftsräume des Beschuldigten aufsuchen dürfen, um die tatsächlichen Tageseinnahmen zu überprüfen und die entsprechenden Aufzeichnungsbelege sicherzustellen, ist von der StPO nicht gedeckt (LG Hamburg 5.5.03, 620 Qs 29/03, rkr., Abruf-Nr. 040290). |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses PStR Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 18,20 € Monat
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig