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  • 01.08.2002 · Fachbeitrag · Durchsuchung

    Doppelfunktion der Steufa

    | Die Steufa kann sowohl im Rahmen eines Strafverfahrens als auch im Rahmen des Besteuerungsverfahrens ermitteln. Sie ist dann entweder an die Vorgaben der Strafprozessordnung oder an die Vorgaben der Abgabenordnung gebunden. Einen besonderen Fall hatte das FG Niedersachsen zu entscheiden (Beschluss 5.12.01, 6 V 384/01, EFG 02, 510, rkr., Abruf-Nr. 020770). Es ging um die Frage, ob sich die Steufa, die im Rahmen eines Strafverfahrens ermittelte, zugleich auf ihre Befugnisse im steuerlichen Ermittlungsverfahren berufen darf, um einen Zufallsfund auszuwerten. Das FG sah darin kein Problem - zu unrecht. |