01.11.2003 · Fachbeitrag · Durchsuchung
Gleichzeitige Durchsuchungsanordnung beim Verdächtigen und beim Nichtverdächtigen
| Auch im Fall des § 103 StPO reicht eine eingegrenzte, aber doch gattungsmäßige Bestimmung der gesuchten Gegenstände, auf die sich Durchsuchung und Beschlagnahme beziehen, aus (BVerfG 28.4.03, 2 BvR 358/03, NJW 03, 2669). (Abruf-Nr. 031714) |
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