25.08.2010 | Durchsuchung/Beschlagnahme
Unverhältnismäßige Durchsuchung beim unverdächtigen Insolvenzverwalter
Bei der Anordnung der Durchsuchung und Beschlagnahme bei einer unverdächtigen Insolvenzverwalterin nach § 103 StPO ist äußerste Zurückhaltung geboten (LG Neubrandenburg 9.11.09, Qs 190/09, Abruf-Nr. 101195). |
Sachverhalt
Im Zuge von Ermittlungen wegen diverser Steuerdelikte ordnete das AG auf Antrag des FA gemäß §§ 103, 105 StPO die Durchsuchung der Geschäfts-, Büro- und sonstigen Betriebsräume einer Insolvenzverwalterin an, die im Verfahren über das Vermögen des Beschuldigten bestellt war.
Eine Abwendungsbefugnis enthielt der Beschluss nicht.
Nach Übergabe des Durchsuchungsbeschlusses wurden die gesuchten Unterlagen von den Mitarbeitern der Insolvenzverwalterin herausgesucht und den Finanzbeamten übergeben, die ihrerseits auf eine Durchsuchung verzichteten.
Entscheidungsgründe
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