Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 26.02.2009 | Europäischer Haftbefehl

    Griechenland liefert griechischen Gastronomen wegen Steuerhinterziehung aus

    von Thomas Herkommer-Klinger, Hans Hansen und Petra Luigart, Ulm

    Die Steuerfahnder hatten sich seit einigen Jahren im Bereich Gastronomie spezialisiert und angesichts der oft schwierigen Beweislage im „Bargeldbereich“ teilweise sehr gute Erfahrungen mit dem Instrument der tatsächlichen Verständigung gemacht. Aber in einem Fall kam alles anders.  

    1. Sachverhalt

    Beim FA Ulm ging eine Kontrollmitteilung ein, dass ein im Zuständigkeits­bereich der Steufa Ulm ansässiger griechischer Gastronom für sein Restaurant bei einem Großhändler Waren zum Teil schwarz bezogen hatte. Es wurden die üblichen Vorermittlungen durchgeführt - insbesondere Ortsbesichtigungen durch Testessen. Eine Durchsuchung erfolgte am 3.1.06. Beweismittel haben den Verdacht der doppelten Verkürzung bestätigt:  

     

    • Waren wurden schwarz eingekauft und entsprechende schwarze Umsätze getätigt, damit der Rohgewinnaufschlag laut Buchhaltung den amtlichen Richtsätzen entspricht.
    • Die Auswertung der Registrierkasse im Rahmen der Durchsuchung ergab für die vorangegangenen elf Monate schwarze Umsätze von mehr als 1/3 (= netto mehr als 150.000 EUR).

    2. Versuch einer tatsächlichen Verständigung

    Nach diversen Besprechungen hatten der Beschuldigte und dessen RA und StB im Rahmen einer tatsächlichen Verständigung Steuernach­zahlungen i.H. von 250.000 EUR zugestimmt. Der Beschuldigte war aber nicht bereit, weitere - über den im Rahmen der Durchsuchung bei ihm sichergestellten Bargeldbetrag i.H. von 38.000 EUR hinausgehende - Zahlungen zu leisten. Diese tatsächliche Verständigung hätte es dem Beschuldigten ermöglicht, sein Restaurant weiter zu betreiben und dem Fiskus langwierige Rechtsbehelfsverfahren erspart. Die tatsächliche Verständigung scheiterte aber an der Zahlungsverweigerung des Beschuldigten.  

    3. Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Stellen

    Die steuerlichen Ansätze wurden vor Berichterstellung sowohl mit der Veranlagungs- als auch mit der Rechtsbehelfsstelle des FA Ulm abgestimmt. Im September 2006 hat die Steufa Ulm die Ermittlungen durch Bericht abgeschlossen. Die sich daraus ergebenden Steuernachzahlungen belaufen sich auf 700.000 EUR.