01.07.2004 · Fachbeitrag · Gehilfenhaftung
Haftung eines Großhändlerswegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung
| Der Tatbestand der §§ 370 AO, 27 StGB ist verwirklicht, wenn der Gehilfe dem Haupttäter bei sog. Schwarzgeschäften die Tat dadurch erleichtert, dass dieser annehmen kann, auch in der Buchführung des Gehilfen nicht in Erscheinung zu treten (BFH 21.1.04, XI R 3/03, Abruf-Nr. 041506). |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses PStR Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 18,20 € Monat
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig