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  • 01.06.2004 · Fachbeitrag · Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit

    Steuerhinterziehung muss gewährleistet sein

    | Gibt ein Steuerpflichtiger eine unzutreffende Steuererklärung ab, unterstellen die Ermittlungsbehörden regelmäßig den subjektiven Tatbestand der Steuerhinterziehung. Der Steuerpflichtige hat Mühe, sie davon zu überzeugen, dass es sich hier weder um eine vorsätzliche noch leichtfertige Steuerhinterziehung, sondern um ein bloßes Versehen handelt. |