· Fachbeitrag · Steuerstrafverfahren
Tax-Compliance, Betriebsprüfung, Selbstanzeige und steuerliche Berichtigung ‒ die Weichen richtig stellen
von RAin Stefanie Schott, FAin StrR, FAin StR, kipper+durth, Darmstadt und RA Björn Krug, LL.M., FA StrR, FA StR, Ignor & Partner GbR, Frankfurt a.M.
| Steuerstrafrechtliche Mandate setzen oft schon weit vor strafprozessualen Ermittlungsmaßnahmen ein ‒ sei es, weil ein steuerlicher Fehler aus der Vergangenheit, beispielsweise im Rahmen geänderter Handlungsabläufe im Unternehmen oder bei der Einrichtung/Verbesserung eines sogenannten Tax-Compliance-Management-Systems („Tax-CM“), aufgefallen ist oder die Betriebsprüfung ansteht bzw. schon läuft. Es stellt sich die Frage, was aus Sicht des Verteidigers schon im Vorfeld eines Ermittlungsverfahrens unternommen werden kann, um Risiken zu minimieren. |
1. Tax-Compliance
Ausgelöst einerseits durch erweiterte Prüfungsmöglichkeiten und -methoden der Finanzbehörden sowie andererseits durch die Schaffung entsprechender Anreize durch Rechtsprechung und Verwaltung, ist zunächst Compliance im Allgemeinen und im Zuge dessen auch Tax-Compliance im Speziellen zu einem den strafrechtlichen Diskurs bestimmenden „Modethema“ geworden.
1.1 Begriff
Allgemein versteht man unter einem CMS die auf der Grundlage der von den gesetzlichen Vertretern festgelegten Ziele eingeführten Grundsätze und Maßnahmen eines Unternehmens, die auf die Sicherstellung eines regelkonformen Verhaltens der gesetzlichen Vertreter und der Mitarbeiter des Unternehmens sowie gegebenenfalls von Dritten abzielen (IDW-Praxishinweis 1/2016: Ausgestaltung und Prüfung eines Tax-CMS gemäß IDW PS 980, Stand: 31.5.17, Tz. 6). Ein Tax-CMS wird in dem dazu erarbeiteten IDW-Praxishinweis (a.a.O., Tz. 8) definiert als ein abgegrenzter Teilbereich eines CMS, dessen Zweck die vollständige und zeitgerechte Erfüllung steuerlicher Pflichten ist.
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