01.08.2004 · Fachbeitrag · Haftung
Die Haftungsinanspruchnahme nach § 71 AO kann zu Erwerbsaufwendung führen
| Zahlungen auf Grund einer Haftung wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung Dritter können bei einem GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer zu Erwerbsaufwendungen führen (BFH 9.12.03, VI R 35/96, Abruf-Nr. 041247). |
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