Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 01.07.2004 · Fachbeitrag · Hauptverhandlung

    Zur Gestellungspflicht im Strafverfahren

    | Für einen Beschuldigten besteht nach § 230 Abs. 1 StPO die Pflicht, sich einem gegen ihn laufenden Strafverfahren zu stellen (OLG Hamm 15.4.04, 2 Ws 111/04, Abruf-Nr. 041164). |