01.01.2001 · Fachbeitrag · Hinterziehungszinsen
Vor 1993 hinterzogene Kapitaleinkünfte
| Hinterziehungszinsen dürfen auf hinterzogene Kapitaleinkünfte auch für Veranlagungszeiträume vor 1993 festgesetzt werden. Zuwiderhandlungen gegen das bis zum 31.12.92 fortgeltende Recht zur Besteuerung von Kapitaleinkünften können noch strafrechtlich verfolgt und geahndet werden (BFH, Beschluss 27.10.00, VIII B 77/00, n.v.). (Abruf-Nr. 001444) |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses PStR Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 18,20 € Monat
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig