27.05.2011 | Insolvenz
Berufspflichtverletzung des Steuerberaters
Das LG Stuttgart hat entschieden, dass ein Steuerberater (StB) verpflichtet ist, bei Eintritt der Voraussetzungen seinen Mandanten auf die Notwendigkeit der Stellung eines Insolvenzantrags hinzuweisen (LG Stuttgart 16.7.10, 14 StL 3/10, Abruf-Nr. 111691). Eine Berufspflichtverletzung liegt jedenfalls vor, wenn der StB die Geschäftsführerin der Gesellschaft wissentlich und willentlich dabei unterstützt, die Stellung des Insolvenzantrags hinauszuzögern. Vorliegend hatte der StB der Vermieterin der in der Krise befindlichen GmbH wahrheitswidrig erklärt, dass der Geschäftsbetrieb Gewinn abwirft. Trotz der strafrechtlichen Verurteilung sah das LG noch einen disziplinarischen Überhang i.S. von § 92 StBerG und verhängte eine Geldbuße.
Quelle: Ausgabe 06 / 2011 | Seite 135 | ID 145469