01.01.2003 · Fachbeitrag · Insolvenz
Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen
| Unternehmenszusammenbrüche gehen typischerweise mit dem Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen einher (§ 266a StGB; zu anderen Begleitdelikten vgl. Weyand, Insolvenzdelikte, 5. Aufl. 01, Rz. 9f.). Dies ist vor allem auf die hohe Liquiditätsbelastung zurückzuführen, die auf der Abführungspflicht des Arbeitgebers beruht. Oft stehen diesem nur die Mittel zur Verfügung, die er für die Auszahlung der fälligen (Netto- )Löhne benötigt. Die erheblichen strafrechtlichen Gefahren werden von den insolvenzbedrohten Tätern in Kauf genommen. |
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