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  • 01.07.2001 · Fachbeitrag · Insolvenzdelikte

    Die strafrechtliche Verantwortlichkeit des steuerlichen Beraters

    | Der steuerliche Berater kann auf unterschiedliche Weise in Verbindung mit Insolvenzdelikten seines Mandanten geraten. Sei es, dass er die Buchführung und Bilanzerstellung übernommen hat, sei es dass der Mandant die Verantwortung später auf den Berater abwälzt. Oftmals führt dies zu Verfahren gegen den steuerlichen Berater, die - selbst wenn der strafrechtliche Vorwurf ausgeräumt wird - Zeit, Geld und den guten Ruf kosten können. |