· Fachbeitrag · Kontrovers
„Sollbruchstellen“ in der Buchhaltung haben ausgedient
von RAin Dr. Janika Sievert, LL.M. Eur., FAin StR, FAin StrR, Ecovis L+C, Würzburg, und RD a. D. Dr. Henning Wenzel, Tremsbüttel
| In der Juristerei kann man oft unterschiedlicher Ansicht sein. In der Rubrik „Kontrovers“ beleuchten zwei Experten ein Thema aus verschiedenen Blickwinkeln. Alles ist streitbar. In der Steuerberatung werden oft „Sollbruchstellen“ in die Buchhaltung eingebunden, um den Außenprüfer bei Betriebsprüfungen oder vereinzelt auch bei Umsatzsteuersonderprüfungen „Aufgriffsmöglichkeiten“ zu bieten; er soll hierdurch von den wesentlichen Problembereichen der Buchführung und/oder Bilanzen wegführt werden. |
»RD a. D. Dr. Henning Wenzel: Unter solchen „Sollbruchstellen“ ist zusammenfassend zu verstehen: Leicht identifizierbare Rechtsthemen oder (streitige) Tatsachen werden so platziert, dass sie sich dem Außenprüfer aufdrängen, ihm ein Prüfungsmehrergebnis ermöglichen, diese zeitlich und vor allem von den eigentlichen kostenträchtigen Problemfällen ablenken sollen, wodurch die gefundenen Prüfungsaufgriffe deutlich hinter den eigentlich zu thematisierenden Prüfungsproblemen zurückbleiben. Die Buchführung bzw. Bilanzierung muss tatsächlich und vollständig richtig sein und auf einer jeweils vertretbaren Rechtsmeinung aufbauen. Innerhalb dieser Schranken ist es erlaubt, steuermindernde taktische Erwägungen anzustellen oder Rechtsgestaltungen zu nutzen.
Es ist jedoch ein Irrglaube, dass solche „Sollbruchstellen“ noch ein taugliches Instrumentarium sind, um die Außenprüfung geschickt lenken und beeinflussen zu können (vgl. schon Hoffmann, BB 95, Beil. Nr. 4 S. 1, 6). Die technischen Prüfungs- und Nachforschungsmöglichkeiten (z. B. SRP [dazu ausführlich Sievert/Wenzel, PStR 23, 20; Weber, PStR 23, 65 ff.], IDEA, Register, elektronische Rückkoppelungen) sind inzwischen so präzise, dass sie die vom Steuerpflichtigen zur Verfügung gestellten Daten tiefgreifend und vielfach umfassend überprüfen können. Hierdurch werden i. d. R. die tatsächlichen Ungenauigkeiten neben den „Sollbruchstellen“ aufgedeckt, wobei diese wesentlichen Schwachpunkte wegen der technischen Möglichkeiten ohne zeitaufreibende Prüfungshandlungen aufgezeigt werden.
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