01.10.2005 | Kapitaleinkünfte
Schneeballsystem: Fiskus verdient mit
Beteiligt sich ein Kapitalanleger an einem „Schneeballsystem“, bei dem ihm echte Anlagen vorgespiegelt werden, sind auch die erzielten (Schein-)Renditen der ESt zu unterwerfen (BFH 14.12.04, VIII R 81/03, Abruf-Nr. 052308 und VIII R 5/02, Abruf-Nr. 052309). |
Sachverhalt
Die Steuerpflichtigen hatten bei US-amerikanischen Gesellschaften Kapital in Treasury-Bond-Terminkontrakten bzw. in Treasury-Bond-Optionen angelegt. Diese Geldbeträge wurden nicht investiert, sondern zur Finanzierung eines betrügerischen Schneeballsystems verwendet. Das FA hat die in den entsprechenden Verträgen zugesagten – aber nicht ausgezahlten – Renditen der ESt unterworfen.
Entscheidungsgründe
Denn es kommt nach Auffassung der Richter nicht auf den objektiven Sachverhalt an, also die Feststellung, dass die gesamte Geschäftsbeziehung ex post gesehen rein betrügerische Grundlagen hatte. Vielmehr ist darauf abzustellen, wie sich das jeweilige Geschäft ex ante aus der Sicht des Anlegers bei objektiver Betrachtungsweise darstellen musste. Das bedeutet, dass es allein auf den nach außen erkennbar gewordenen Willen der Geschäftspartner bei Abschluss der Anlagevereinbarungen ankommt. Auch in Anlagebetrugsfällen muss der Betroffene daher entweder von steuerpflichtigen Spekulationsgeschäften (§ 23 EStG) oder aber von Einkünften aus Kapitalvermögen (§ 20 EStG) ausgehen.
Praxishinweis
Die beiden Entscheidungen des BFH bestätigen die von manchen FG (FG Saarland 18.2.04, INF 03, 326) schon zuvor vertretene Auffassung, dass auch Scheinrenditen als Einkünfte aus Kapitalvermögen der ESt zu unterwerfen sind. Es gilt aber auch, mögliche weitergehende strafrechtliche Gefahren zu berücksichtigen.
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