22.11.2010 | Kongress-Bericht
Bericht über den 12. IWW-Kongress „Praxis Steuerstrafrecht“
von RA Dr. Carsten Wegner, FA StrR, Krause Lammer Wattenberg, Berlin
Am 22.10.10 fand der 12. Kongress des Instituts für Wirtschaftspublizistik zum Thema „Praxis Steuerstrafrecht“ statt. Sowohl Steuerberater als auch Strafverteidiger konnten Erkenntnisse für ihr Beratungs- und Verteidigungsverhalten gewinnen.
Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung
RA Prof. Dr. Franz Salditt führte in die Tagung ein und spitzte sogleich die aktuelle Diskussion zur steuerstrafrechtlichen Rechtsprechung des 1. Strafsenats des BGH zu, indem er „drei Welten“ beschrieb, von denen sich zwei dem BGH entziehen würden: die tatsächliche Verständigung und Anklagen zum Amtsgericht. Salditt sieht in dem wiederholten Rückgriff des BGH auf „obiter dicta“ einen „ernsten Zuruf“, um die beiden vorstehend angeführten Welten zu erreichen und seine für maßgeblich erachteten rechtlichen Maßstäbe auch dorthin zu transportieren.
RiBGH Prof. Dr. Markus Jäger nahm das sprachliche Bild von Salditt auf: Er hoffe, „dass wir alle in einer Welt leben“. Unabhängig davon sei - worauf Prof. Dr. Wolfgang Joecks bereits früher hingewiesen habe - das Steuerstrafrecht „im Fluss“; daran habe sich nichts geändert. Dem BGH würden immer wieder neue Sachverhalte und Rechtsfragen vorgelegt, zu denen sich das Gericht dann - natürlich - auch äußere.
Sodann gab Jäger einen Überblick über die aktuelle steuerstrafrechtliche Rechtsprechung des BGH. Bereits einleitend verband er dies mit dem Hinweis, dass der 1. Strafsenat - anders als in der Öffentlichkeit wahrgenommen - auch Verurteilungen aufhebe; dies sei insbesondere der Fall, wenn es Darstellungsmängel gebe, d.h. der BGH im Rahmen seiner revisionsrechtlichen Überprüfung keine eigenständige rechtliche Subsumtion des mitgeteilten Sachverhalts vornehmen könne. Exemplarisch zeigte er dies an einer Entscheidung vom 28.7.10 (1 StR 643/09, PStR 10, 235) auf.
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