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  • · Fachbeitrag · Kongress-Bericht

    Bericht über den 18. IWW-Kongress „Praxis Steuerstrafrecht“

    von RA Dr. Thomas Himmelreich, Krause & Kollegen, Berlin

    | Am 28.10.16 fand der 18. IWW-Kongress „Praxis Steuerstrafrecht“ in Düsseldorf statt - ein Gewinn für die zahlreich erschienenen Steuerberater und Strafverteidiger. |

    1. Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung

    VRiOLG Dr. Marc Tully eröffnete den Kongress. Gemeinsam mit den Teilnehmern trauerte er um den im August verstorbenen Prof. Wolfgang Joecks. Er würdigte den Verstorbenen als herausragenden Hochschullehrer, der zu den Wenigen gehörte, dem der BGH nicht nur zugehört habe, sondern mit dessen Inhalten er sich auch auseinandergesetzt habe.

     

    Traditionell führte RiBGH Prof. Dr. Markus Jäger die Vorträge mit einem Überblick über die aktuelle steuerstrafrechtliche Rechtsprechung des 1. Strafsenats an. Jäger erläuterte die bis dato unveröffentlichte Entscheidung seines Senats zur Beihilfe eines österreichischen Steuerberaters zur Steuerhinterziehung eines früheren Mitglieds der BayernLB (1 StR 575/15). Daneben fanden die weiteren Entscheidungen zur Steuerhinterziehung durch Einschaltung von Abrechnungsagenturen (1 StR 465/14), zur Schätzung von Besteuerungsgrundlagen im Steuerstrafverfahren (1 StR 523/15), zum großen Ausmaß nach § 370 Abs. 3 S. 2 Nr. 1 AO (1 StR 373/15) und - beispielhaft zum Einfluss der EuGH-Rechtsprechung - zur Verbrauchssteuerhinterziehung bei „Durchleitung“ von Waren (1 StR 521/14) Eingang in die weitere Diskussion. Besonders wies Jäger auf die weitreichenden Ausführungen des Senats zum persönlichen Strafausschließungsgrund des § 261 Abs. 9 S. 2 StGB in der Entscheidung 1 StR 595/15 hin.