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  • 01.12.2006 | Kongress-Bericht

    Bericht über den 8. IWW-Kongress „Praxis Steuerstrafrecht“ in Neuss

    von RA Dr. Carsten Wegner, FA StrR, Berlin

    Am 20.10.06 fand der 8. Kongress des Instituts für Wirtschaftspublizistik zum Thema „Praxis Steuerstrafrecht“ statt. Moderiert wurde die Veranstaltung von StB Wolfgang Bornheim. 

     

    Internationale Verrechnungspreise und das Steuerstrafrecht

    StB/WP Prof. Dr. Hubertus Baumhoff eröffnete die Veranstaltung mit einem Referat zu den steuerstrafrechtlichen Risiken bei der Festsetzung internationaler Verrechnungspreise. Solche Risiken drohen, wenn durch die zielorientierte Festlegung konzerninterner Preise versucht wird, das internationale Steuergefälle auszunutzen und die Konzernsteuerquote zu senken. Maßgeblich für die strafrechtliche Bewertung ist die Frage, ob die Verrechnungspreise einem sog. Fremdvergleich standhalten. Hinzuweisen ist insoweit auf den 2003 eingeführten § 90 Abs. 3 AO (BGBl I, 660), die Gewinnabgrenzungsaufzeichnungsverordnung (GAufzV) vom 13.11.03 (BGBl I, 2296), mit der das BMF die gesetzlichen Vorgaben konkretisieren will, sowie auch das „Verwaltungsgrundsätze Verfahren“ (VWG-Verfahren) vom 12.4.05 (BStBl I, 570).  

     

    Anknüpfend an seinen Befund, dass Steuerstrafverfahren bei internationalen Verrechnungspreisen bislang nur in „absoluten Extrem- und Ausnahmefällen“ in Betracht kamen, zeigte Baumhoff, dass auch die aktuellen Gesetzes- und Verordnungsaktivitäten hieran nichts ändern werden. Denn die Preisbildung unterliege zahlreichen betriebs- und volkswirtschaftlichen Einflussfaktoren. Da ein strafrechtlich relevantes Fehlverhalten aber nur dann zu belegen sei, wenn der Verrechnungspreis zwingend unvertretbar sei, lasse sich ein Tatnachweis regelmäßig nicht führen. Es komme hinzu, dass allein die Nichtbeachtung der Dokumentationspflichten nach § 90 Abs. 3 AO noch keine Strafbarkeit begründe. Abschließend ging Baumhoff auf einzelne Fallbeispiele bei der Rückdatierung von Verträgen ein. Hierbei differenzierte er zwischen verdeckten und offenen Rückdatierungen. 

     

    Gefahren des steuerstrafrechtlichen Mandats – ein Streitgespräch