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  • 01.08.2004 · Fachbeitrag · Kontrollmitteilung

    Reichweite des Verwertungsverbots nach § 30a Abs. 3 AO

    | Von der Steufa - ohne Vorliegen eines hinreichenden Anlasses - gefertigtes Kontrollmaterial über Guthabenkonten, bei deren Errichtung eine Legitimationsprüfung nach § 154 Abs. 2 AO durch die Bank vorgenommen worden ist, unterliegt einem Verwertungsverbot gem. § 30a Abs. 3 AO (FG Schleswig-Holstein 26.11.03, 2 K 242/03, Abruf-Nr. 041425). |