Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 01.05.2004 · Fachbeitrag · Rechtliches Gehör

    Nachträgliche Anhörung nach § 33a StPO

    | Das Anliegen, im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren durch überraschende und eilige Maßnahmen Beweise zu sichern, ist geeignet, auch die aus Art. 103 Abs. 1 GG folgenden Prüfungs- und Erwägungspflichten des Gerichts zu begrenzen. Das Gericht muss jedoch in seiner Entscheidung das Bestehen eines solchen Eilbedürfnisses darlegen, soweit dieses nicht offenkundig ist (BVerfG 5.2.04, 2 BvR 1621/03, Abruf-Nr. 040872). |