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  • 26.11.2009 | Rechts- und Amtshilfe

    BMF fordert Behörden zu verstärkten Amtshilfeersuchen in Steueroasen auf

    Zunehmend erklären sich Staaten bereit, den geltenden OECD-Standard hinsichtlich der Zusammenarbeit und des zwischenstaatlichen Auskunftsaustauschs anzuerkennen (Art. 26 des OECD-Musterabkommens). In den letzten Wochen und Monaten haben sich selbst die Schweiz, Österreich und Luxemburg für eine zügige und wirksame Umsetzung des OECD-Standards ausgesprochen. Gespräche zur Anpassung von Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit den betroffenen Staaten haben bereits begonnen und werden vom BMF nachdrücklich mit dem Ziel geführt, den geltenden OECD-Standard baldmöglichst überall zu implementieren.  

     

    Abkommen mit „Steueroasen“

    Vor dem Hintergrund bittet das BMF alle Finanzbehörden, bereits jetzt von dem Instrument der Amtshilfe „insbesondere gegenüber der Schweiz, Österreich und Luxemburg“ verstärkt Gebrauch zu machen und damit die Möglichkeiten des geltenden Rechts umfassend auszuschöpfen.  

     

    In einer aktuellen Verfügung der OFD Münster (OFD Münster 6.10.09, Kurzinformation Internationales Steuerrecht Nr. 007/2009) wird ferner darauf hingewiesen, dass mit einigen Steueroasen Abkommen über den Auskunftsaustausch in Steuersachen abgeschlossen wurden. Diese bedürften zu ihrem Inkrafttreten allerdings noch der Ratifikation durch die gesetzgebenden Körperschaften.