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  • 26.02.2009 | Referentenentwurf

    Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetz

    von RA Dr. Carsten Wegner, FA StrR, Berlin

    Das BMF hat den Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung schädlicher Steuer­praktiken und der Steuerhinterziehung (Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetz) vorgelegt. Es soll einen Antrag der Regierungsfraktionen zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung (BT-Drucks. 16/11389) umsetzen.  

     

    1. Problem und Ziel

    Die Finanzbehörden haben steuerlich relevante Sachverhalte aufzuklären (§ 88 AO). Sind grenzüberschreitende Sachverhalte aufzuklären, stehen sie vor dem Problem, dass sie in ihrer Tätigkeit grundsätzlich auf das deutsche Staatsgebiet beschränkt sind. Bei grenzüberschreitenden Sachverhalten bleibt ihnen daher nur die Möglichkeit, zur Sachverhaltsaufklärung ausländische Amtshilfe in Anspruch zu nehmen. Zudem gewinnt die Amtshilfe an Bedeutung, seit grenzüberschreitende Sachverhalte alltäglich geworden sind.  

     

    Staaten und Gebiete, die nicht bereit sind, ausländischen Finanzbehörden entsprechend den von der Organisation für Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) entwickelten Standards auf Ersuchen die für ein Besteuerungsverfahren erforderlichen Auskünfte zu erteilen, erleichtern nach Ansicht des BMF Bürgern anderer Staaten, Steuern auf ihre Einkünfte zu hinterziehen. Daher seien Maßnahmen zu ergreifen, die einerseits die entsprechenden Staaten und Gebiete veranlassen, die Standards der OECD zu akzeptieren und die andererseits die Möglichkeiten der Sachverhaltsaufklärung durch die Finanzbehörden verbessern.  

     

    2. Kein Betriebsausgabenabzug bzw. erhöhte Nachweispflichten