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  • 01.05.2001 · Fachbeitrag · Schätzung

    Schätzung in der Anklageschrift

    | Auch in Verfahren wegen Steuerhinterziehung muss die Staatsanwaltschaft ihre Anklageschrift hinreichend konkret fassen, wenn sie den Anforderungen des § 200 StPO genügen soll (LG Saarbrücken, Beschluss 3.7.00, 8 Qs 100/00, wistra 00, 356). (Abruf-Nr. 010262) |