01.10.2004 · Fachbeitrag · Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz
Folgen der Bekämpfung der Schwarzarbeit und einhergehender Steuerhinterziehung
| Das "Gesetz zur Intensivierung der Bekämpfung der Schwarzarbeit und damit zusammenhängender Steuerhinterziehung" (SchwarzArbG, BGBl 04, 1842, Abruf-Nr. 041832; vgl. Wegner, PStR 04, 117 ff.) wurde mit dem Ziel auf den Weg gebracht, die Schwarzarbeit im Interesse aller ehrlichen Steuer- und Beitragszahler zu verringern. Tatsächlich wird in den Branchen, welche sich aus wirtschaftlichen Notwendigkeiten heraus der Schwarzarbeit zuwenden, der Eindruck aufkeimen, zunehmend in einem Überwachungsstaat zu leben. Die ehernen Präventivziele, unter die der Gesetzentwurf gestellt wurde, werden nicht darüber hinwegtäuschen, dass es sich im Ergebnis auch um Ermittlungsmaßnahmen handelt, die den Charakter einer "strafprozessualen Vorermittlung" haben können. |
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