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  • 27.04.2010 | SchwarzArbG

    Hamburger Modell: Schwarzarbeitsbekämpfung im Taxengewerbe

    von ORR Dr. Karsten Webel, LL.M. (Indiana), Hamburg

    Gerade im Taxengewerbe finden immer wieder Maßnahmen zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung und der Schwarzarbeit statt, da diese Branche als ausgesprochen anfällig gilt. Zur Behebung dieser Missstände wird in Hamburg eine erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen der Steuerverwaltung und der für die Konzessionierung der Taxenunternehmen zuständigen Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (BSU) praktiziert.  

    1. Aktuelle Maßnahmen und ihre Wirkung

    Die Maßnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und zur Steigerung der Steuerehrlichkeit im Taxengewerbe gingen ursprünglich von der BSU, dem Zoll und der Steufa aus. Durch die deutlich verbesserte und engere Zusammenarbeit der BSU und der Finanzbehörde ab dem Jahr 2008 hat man jetzt allerdings ein ausgesprochen wirksames und effektives Modell entwickelt.  

     

    1.1 Maßnahmen der BSU

    Die BSU ist in Hamburg zuständig für die Erteilung, Erweiterung und Verlängerung von Konzessionen im Taxengewerbe. Bereits im Juni 2006 verschärfte sie die Anforderungen an die Vergabe oder Erweiterung von Taxenkonzessionen.  

     

    • So prüfte sie ab Juni 2006 die Unterlagen bei der Konzessionserweiterung ebenso eingehend wie bei der Ersterteilung einer Konzession.

     

    • Pro Fahrzeug war in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des VG Hamburg von dem Taxenunternehmer eine Vollzeitarbeitskraft nachzuweisen.