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  • 01.04.2002 · Fachbeitrag · Selbstanzeige

    Die Bekanntgabe der Einleitung eines Steuerstrafverfahrens als Sperrgrund

    | Ist ein Ermittlungsverfahren wegen einer Steuerstraftat oder -ordnungswidrigkeit eingeleitet, so ist in der Regel eine Selbstanzeige nicht mehr möglich. Es gibt jedoch besondere Fallgestaltungen, in denen zumindest noch für einen Teil der hinterzogenen Steuern eine strafbefreiende Wirkung erzielt werden kann. Die folgenden Beispiele sollen diese häufig auch noch strittigen Sachverhalte beleuchten. |