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  • 01.02.2001 · Fachbeitrag · Selbstanzeige

    Die Sperrwirkung durch das Erscheinen eines Amtsträgers zur Prüfung

    | Formulierung und Abgabe einer Selbstanzeige erfolgen nicht selten in letzter Minute, insbesondere, wenn die Prüfung unmittelbar ins Haus steht. Als Musterfall einer misslungenen Selbstanzeige wird das Beispiel des Steuerpflichtigen genannt, der dem Betriebsprüfer die in der Nacht zuvor aufgesetzte Selbstanzeige im Büro in die Hand drückt. Die folgenden Beispiele behandeln die Grenzfälle des § 371 Abs. 2 Nr. 1 AO gerade im Zusammenhang mit Betriebsprüfungen. |