26.03.2010 | Selbstanzeigenberatung
Schwarzgeldkonten in der Schweiz - Fatale Fehler bei Selbstanzeigen
von ORRin Susanne Holewa und RD Dr. Oliver Löwe-Krahl, FA für Fahndung und Strafsachen Oldenburg
Innerhalb weniger Wochen nachdem die Bundesregierung entschieden hatte, die CD mit Daten von Kunden Schweizer Banken zu erwerben, meldeten sich bei den FÄ zahlreiche Steuerhinterzieher. So sind bundesweit binnen vier Wochen mehr als 3.000 Selbstanzeigen von Kapitalanlegern registriert worden. Man kann daraus den Schluss ziehen, dass es sich bei Schwarzgeldanlagen in der Schweiz wohl um ein Massendelikt handelt.
1. Selbstanzeigen „en vogue“
Die Selbstanzeige wird von sehr unterschiedlichen Steuerpflichtigen in Anspruch genommen: So taucht einerseits der Unternehmer auf, der seine Betriebseinnahmen seit Jahren in der Schweiz deponiert und dort Millionen anspart, andererseits der Arbeitnehmer, dessen geringe „Steuerersparnisse“ von dürftigen Guthabenzinsen und üppigen Bankgebühren aufgezehrt werden. Bei der aktuellen Diskussion gerät aber leicht aus dem Blick, dass es auch zahlreiche Anleger gibt, die in der Schweiz Guthaben unterhalten und sich steuerlich korrekt verhalten.
Ein beträchtlicher Anteil der Kunden bei Schweizer Banken hat dies jedoch nicht getan. Die hohe Zahl an Selbstanzeigen kann man wahrscheinlich auf zwei Gründe zurückführen: Erstens besteht offensichtlich ein hohes Entdeckungsrisiko durch das unkalkulierbare Auftauchen weiterer Datensammlungen und zweitens verbreitet sich die Gewissheit, dass auch die Tage des Schweizer Bankgeheimnisses gezählt sind. Diese Erkenntnis hat sich seit bald zehn Jahren weltweit durchgesetzt und wurde maßgeblich durch die Anschläge des 11.9.01 gefördert.
Ein Bankgeheimnis derartiger Ausprägung ist ein Anachronismus. Es ist - entgegen der Darstellung aus Lobbyistenkreisen - auch nicht möglich, zwischen „harmlosem“ Schwarzgeld aus Steuerverfehlungen und „wahrhaftig“ schmutzigen Erlösen aus schweren Straftaten zu trennen. Wer als Terroristenfinanzier oder Mafiosi sein Geld in solchen „diskreten" Bankensystemen unterbringen möchte, muss lediglich das Bild des steuerunehrlichen aber ansonsten „sauberen“ ausländischen Unternehmers abgeben, schon werden ihm die Gelder verständnisvoll abgenommen. Eine derartige Legendenbildung ist für die Hintermänner des organisierten Verbrechens überhaupt keine Schwierigkeit.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses PStR Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 18,20 € / Monat
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig