01.03.2004 · Fachbeitrag · Spekulationsbesteuerung
Nochmals: Keine Strafbarkeit bei Nichtangabe von Spekulationsgewinne
| Bei der im Aussetzungsverfahren nach § 69 Abs. 3 FGO gebotenen summarischen Prüfung bestehen ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Steuerbescheides, mit dem das FA Einkommensteuer auf Spekulationsgewinne aus Wertpapierverkäufen festgesetzt hat. Die Entscheidung hat nicht nur steuerliche Auswirkungen, sondern zeigt auch mögliche strafrechtliche Tendenzen auf (BFH 11.6.03, IX B 16/03, Abruf-Nr. 031491). |
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