01.10.2004 · Fachbeitrag · Spekulationsgewinne
Besteuerung in 1994 nicht verfassungswidrig
| Für das Jahr 1994 bleibt § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1b EStG anwendbar, auch wenn das BVerfG diese Vorschrift, soweit sie Veräußerungsgeschäfte aus Wertpapieren betrifft, in der für 1997/98 geltenden Fassung für verfassungswidrig erklärt hat (BFH 29.6.04, IX R 26/03, Abruf-Nr. 042218). |
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