27.05.2011 | StBerG
Steuerberater zeigt seinen Mandanten an
Das LG Köln hat gegen einen Steuerberater (StB) einen Verweis erteilt und eine Geldbuße von 1.000 EUR verhängt (LG Köln 13.10.10, 171 StL 8/10, Abruf-Nr. 110820). Die gegen den - untergetauchten - Mandanten erstattete Strafanzeige wegen Bankrotts (§ 283 StGB) und anderer Straftaten, in der er in 14 Punkten sämtliche Umstände und wirtschaftlichen Einzelheiten schilderte, sowie die Übergabe von entsprechenden Unterlagen stellen ein berufsrechtliches Fehlverhalten dar. Der StB habe auch nicht in der Wahrnehmung berechtigter Interessen gehandelt (§ 9 Abs. 3 BOStB), etwa um sein Honorar durchzusetzen.
Quelle: Ausgabe 06 / 2011 | Seite 135 | ID 145468