01.04.2001 · Fachbeitrag · Steuerberatung
Strafbarkeitsrisiko des steuerlichen Beraters
| Steuerberater sind in der Gefahr, sowohl bei der Beratung von steuerunehrlichen als auch bei der Beratung von steuerehrlichen Mandanten die Grenze zu einem steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahren in eigener Sache zu überschreiten. Einerseits verpflichtet ihn der Beratungsvertrag, die Steuerlast für seinen Mandanten so gering wie möglich zu halten, andererseits darf er bei diesem Bemühen den legalen Bereich nicht verlassen. |
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