01.06.2002 · Fachbeitrag · Steuerfahndung
Der „Neue-Markt-Beschluss“ des BFH
| „Bundesfinanzhof billigt Großfahndung nach Börsengewinnen“ (FAZ 10.5.02); „Institute müssen Fiskus informieren“ (Die Welt 11.5.02): Dies sind nur zwei der Reaktionen auf die Entscheidung des BFH vom 21.3.02 (PStR 02, 118). Dabei hatte der BFH am Schluss der Pressemitteilung darauf hingewiesen (www.bundesfinanzhof.de), dass sein Beschluss nicht geeignet sei, Befürchtungen nach einer neuen Fahndungswelle zu bestätigen. Es ist also eine ausführlichere Beschäftigung mit der Entscheidung angezeigt, als dies von der zitierten Tagespresse geleistet wurde. Einen schnellen Überblick findet der Leser auf Seite 118. An dieser Stelle soll vertiefend auf die Besonderheiten von Sachverhalt und Entscheidungsgründen sowie auf mögliche Konsequenzen für die Steuerpflichtigen eingegangen werden. |
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