· Fachbeitrag · Steuerhinterziehung
Disziplinarrechtliche Folgen für Beamte bei steuerstrafrechtlicher Selbstanzeige
von RDin Dr. Stephanie Glöckle und RA Nico Glöckle, FA für Steuerrecht, FRICK + Partner Rechtsanwälte und Steuerberater, Stuttgart
| Soweit gegen Beamte der Verdacht der Steuerhinterziehung erhoben oder eine steuerliche Selbstanzeige abgegeben wird, sind neben den straf- und steuerrechtlichen Folgen auch dienstrechtliche Sanktionen zu beachten, z. B. ein Disziplinarverfahren, wodurch der Beamtenstatus und der Pensionsanspruch gefährdet werden können. Dieser Beitrag beleuchtet die steuerstrafrechtlichen Hintergründe und zeigt die disziplinarrechtlichen Rahmenbedingungen auf, um diese Vorgänge zu beurteilen. |
1. Steuerhinterziehung von Beamten
Ein steuerstrafrechtliches Ermittlungsverfahren basiert generell auf Kenntnissen der Ermittlungsbehörden, die ohne Zutun der Beamten erlangt wurden.
a) Verfahren bei den Ermittlungsbehörden
Bei dem Verdacht einer Steuerstraftat ermitteln die Finanzbehörden den Sachverhalt, § 386 Abs. 1 AO. Die Finanzbehörde tritt dabei im Rahmen der gesetzlichen Befugnisse und ihrer Zuständigkeit an die Stelle der Staatsanwaltschaft.
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