01.12.2007 | Steuerfahndung
Finanzämter schlafen nicht
Die OFD Koblenz hat in zwei Pressemitteilungen (www.oberfinanzdirektion-koblenz.de) angekündigt, verstärkt Ermittlungen bei Zimmervermietung und Online-Geschäften durchführen zu wollen. Diese Aktionen sollen Bürger auf ihre steuerlichen Pflichten hinweisen und die Steuermoral fördern. Dies bezieht sich zwar nur auf Rheinland-Pfalz, lässt aber Rückschlüsse auf vergleichbare Aktivitäten in anderen Bundesländern zu.
Online-Geschäfte: Die Stabsstelle Steueraufsicht interessiert sich für Internet-Seiten, auf welchen Anwendern schnell verdientes Geld ohne großen Aufwand versprochen wird („Geldsack“, „geldfueruns“). Hierbei handelt es sich um eine weitere Version eines Schneeballsystems, das in erster Linie die Initiatoren bereichert. Diese elektronische Form des Kettenbriefs wird analysiert und ausgewertet. Da alle Teilnehmer im Internet namentlich und mit Adresse aufgeführt sind, können sie von der Finanzbehörde leicht registriert werden. Die Stabsstelle überwacht insbesondere, ob es sich um private Veräußerungsgeschäfte nach § 23 EStG handelt (Wiese, PStR 07, 276 in dieser Ausgabe).
Fremdenzimmervermietung: Ab sofort erhalten Vermieter von Fremdenzimmern und Ferienwohnungen unerwartet Besuch von der Steuerfahndung. Anlass sind Auffälligkeiten im Rahmen der Bearbeitung von Steuererklärungen und Unstimmigkeiten sollen durch Ermittlungen vor Ort geklärt werden. Da die Zimmervermietung oft gewerblich ist (EStH 15.7 Abs. 2), sollen die Beamten feststellen, ob die gesetzlichen Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten eingehalten werden. Zu beachten ist, dass die kurzfristige Beherbergung von Feriengästen der USt unterliegt und die privaten Vermieter regelmäßig nicht auf ordnungsgemäße Rechnungen für den Vorsteuerabzug achten.(FG)
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