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  • 01.07.2002 · Fachbeitrag · Steuerfahndung

    Spekulationsgewinne - wann rollt die nächste Fahndungswelle?

    | Der Beschluss des BFH vom 21.3.02 (PStR 02, 118 mit Anm. von Moritz) hat auf den ersten Blick für die Praxis wenig Erhellendes zur Rechtmäßigkeit von Sammelauskunftsersuchen beigetragen. Denn alle Beteiligten - sowohl auf Seiten der Kreditwirtschaft, als auch in der Finanzverwaltung - rätseln, welche „besonderen Erkenntnisse“ vorliegen müssen, damit die Bank nach § 208 Abs. 1 Nr. 3 AO gezwungen ist, ihre spekulierenden Kunden offen zu legen (Moritz, a.a.O.). |