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  • 24.07.2009 | Steuerflucht

    Keine Passausstellung wegen Steuerrückständen

    Der der Passbehörde obliegende Nachweis des Steuerfluchtwillens (§ 7 Abs. 1 Nr. 4 Alt. 1 PassG) ist geführt, wenn sich aufgrund bestimmter Tatsachen aus dem gesamten Verhalten des Passinhabers und aus sonstigen Umständen seine Absicht ergibt, dass er sich ins Ausland absetzen will, um seinen steuerlichen Verpflichtungen zu entgehen (OVG Lüneburg 4.11.08, 11 ME 286/08, NJW 09, 1988, Abruf-Nr. 092304).

     

    Sachverhalt

    Gegen den Antragsteller werden durch die Finanzbehörde Steueran­sprüche von rund 4,5 Mio. EUR geltend gemacht. Im Rahmen eines einstweiligen Rechtsschutzverfahrens wendet er sich gegen die Versagung eines Passes, die mit den Steuerverbindlichkeiten begründet worden ist.  

     

    Entscheidungsgründe

    Die Beschwerde bleibt erfolglos. Dem Antragsteller ist es nicht gelungen, die auf verschiedene Umstände und Indizien gestützte Annahme des Verwaltungsgerichts zu erschüttern, er wolle sich durch einen Aufenthalt im Ausland seinen bestehenden steuerlichen Verpflichtungen entziehen. Zwar ist es richtig - so das OVG -, dass das Vorhandensein von erheblichen Steuerrückständen allein nicht ausreicht, um den Tatbestand des § 7 Abs. 1 Nr. 4 Alt. 1 PassG zu erfüllen, weil darüber hinaus in subjektiver Hinsicht ein Steuerfluchtwille erforderlich ist. Jedoch könne die Höhe der Steuer­schulden ein maßgebliches Indiz darstellen (OVG Berlin-Brandenburg 11.9.07, 5 S 56.07, PStR 08, 49).  

     

    Anhaltspunkte dafür, dass sich der Antragsteller seinen steuerlichen Verpflichtungen durch eine Ausreise entziehen will, sieht das OVG neben der Höhe der Steuerschulden vor allem in  

    • dem unklaren Verbleib eines durch Aktienverkäufe in den Jahren 2001/2002 erzielten Gesamterlöses von 15 Mio. EUR,
    • den undurchsichtigen Einkommens- und Vermögensverhältnissen,
    • fehlenden ernsthaften Bemühungen, die Steuerschuld zu mindern,
    • der Nichtleistung von ESt-Vorauszahlungen und
    • der Nichtabgabe der Steuererklärung für das Jahr 2006 sowie
    • seinem häufigen Wohnsitzwechsel in den letzten Jahren.