01.02.2004 · Fachbeitrag · Steuerhinterziehung
Chi2-Test kein Nachweis
| Ein Chi2-Test kann nur Anhaltspunkte für eine nicht ordnungsgemäße Kassenbuchführung liefern. Er lässt aber keinen Rückschluss auf die Höhe der nicht in der Kasse erfassten Einnahmen zu. Dazu bedarf es entsprechender Erkenntnisse aus einer Vermögenszuwachs- oder Geldverkehrsrechnung (FG Münster 14.8.03, 8 V 2651/03 E, U, Abruf-Nr. 040155). |
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