01.09.2002 · Fachbeitrag · Steuerhinterziehung
Haftung des Ehegatten
| Mittäter oder Teilnehmer einer Steuerhinterziehung ist nicht, wer sich als Ehegatte darauf beschränkt, die gemeinsame ESt-Erklärung zu unterschreiben, in der der andere unrichtige oder unvollständige Angaben über eigene Einkünfte macht (BFH 16.4.02, IX R 40/00, n.v.). |
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