27.08.2009 | Steuerhinterziehung
Liechtenstein paraphiert Abkommen über den Informationsaustausch in Steuersachen
Deutschland und Liechtenstein haben am 10.7.09 ein Abkommen über den Informationsaustausch in Steuersachen paraphiert.
1. OECD-Standards maßgeblich
Mit dem Abkommen verpflichtet sich Liechtenstein, deutschen Finanz- und Strafverfolgungsbehörden auf Ersuchen alle Informationen zu beschaffen und zur Verfügung zu stellen, die in Besteuerungs- oder Steuerstrafverfahren voraussichtlich relevant sind. Dazu gehören auch Bankinformationen und Informationen über die Eigentümer von Gesellschaften oder die Begünstigten von Anstalten und Stiftungen. Beide Seiten sind bestrebt, das Abkommen so bald wie möglich zu unterzeichnen. Das Abkommen wird für Zeiträume ab 2010 anzuwenden sein. Erteilte Auskünfte sollen aber auch für die Beurteilung zurückliegender Zeiträume verwendet werden dürfen (z.B. als Ermittlungsgrundlage oder für Schätzungen).
2. Internationale Konferenz zur Steuerhinterziehung
Wenige Tage vor der Paraphierung hatte in Berlin die „Zweite Konferenz zum Kampf gegen internationalen Steuerbetrug und Steuerhinterziehung durch mehr Transparenz und effektiven Auskunftsaustausch für Steuerzwecke“ stattgefunden, an der 19 Länder teilnahmen. Die Weigerung, Abkommen bzw. Protokolle mit den OECD-Mitgliedsländern abzuschließen, wird hiernach als mangelnde Bereitschaft zur vollen Umsetzung der Verpflichtungen betrachtet. Die Teilnehmer verpflichten sich, Maßnahmen zur Förderung der freiwilligen Einhaltung der steuerlichen Pflichten zu ergreifen. Gegen Länder, die die OECD-Standards nicht zeitnah und effektiv umsetzen, sind folgende „Abwehrmaßnahmen“ vorgesehen:
- Erhöhung der Quellensteuer in Bezug auf ein breites Spektrum von Zahlungen an nicht-kooperative Jurisdiktionen;
- Versagung des Betriebsausgabenabzugs an in nicht-kooperativen Jurisdiktionen ansässige Empfänger;
- Kündigung der Abkommen mit Ländern und Gebieten, die sich weigern, einen effektiven Auskunftsaustausch zu praktizieren.
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