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  • 01.04.2004 · Fachbeitrag · Steuerhinterziehung

    Steuerlicher Berater als Täter einer leichtfertigen Steuerhinterziehung

    | Der BFH hat in seinem Urteil vom 19.12.02 (PStR 03,100, Abruf-Nr. 030643) die in Rechtsprechung und Literatur umstrittene Frage, ob ein steuerlicher Berater Täter einer fahrlässigen Steuerverkürzung nach § 378 AO sein kann, bejaht. Nach seiner Auffassung kann eine leichtfertige Steuerverkürzung des Steuerberaters auch dann vorliegen, wenn der steuerliche Berater den Gewinn des Steuerpflichtigen zu niedrig ermittelt und diesen Gewinn in die von ihm vorbereitete, aber vom Steuerpflichtigen unterzeichnete Steuererklärung einsetzt. |