01.03.2002 · Fachbeitrag · Steuerhinterziehung
Trotz Selbstanzeige fristlose Kündigung?
| Der 2. Senat des BAG hat in einer jüngeren Entscheidung (21.6.01, 2 AZR 325/00, n.v., Abruf-Nr. 011388) klargestellt, dass Steuerhinterziehung in erheblicher Höhe trotz wirksamer Selbstanzeige bei Angestellten einer Finanzbehörde grundsätzlich einen wichtigen Grund für eine fristlose Kündigung darstellt. Es bedarf nicht einmal einer vorherigen einschlägigen Abmahnung. Der nachfolgende Beitrag erläutert ausführlich die Argumente des BAG. Er geht auch auf die Frage ein, ob die Rechtsprechung in vergleichbaren Disziplinarsachen, wenn also Beamte durch Selbstanzeige eine Steuerstraftat eingeräumt haben, eine argumentative Stütze bieten. |
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