01.02.2006 | Steuerhinterziehung
Unangemessene Konzernverrechnungspreise
Die grenzüberschreitende Gewinnverlagerung durch die steuerlich vorteilhafte Gestaltung internationaler Verrechnungspreise gelangt zunehmend in den Fokus der deutschen Finanzverwaltung. |
Stellungnahme der Literatur
Konzerne haben die Möglichkeit, unter Außerachtlassung entgegenstehender gesetzlicher Regelungen interne Verrechnungspreise so zu bestimmen, dass Gewinne international dort entstehen, wo am wenigsten Steuern anfallen. Dabei wird auf die am 13.11.03 veröffentlichte Gewinnabgrenzungsaufzeichnungsverordnung (GAufzV) hingewiesen, die Vorgaben über Art, Inhalt und Umfang macht, wie grenzüberschreitende Transaktionen zu dokumentieren sind (BGBl I 03, 2296).
Diese VO wurde durch das BMF-Schreiben vom 12.4.05 (IV B 4 – S 1341 – 1/05, Abruf-Nr. 060004) über „Grundsätze für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung zwischen nahe stehenden Personen mit grenzüberschreitenden Geschäftsbeziehungen in Bezug auf
- Ermittlungs- und Mitwirkungspflichten,
- Berichtigungen sowie auf
- Verständigungs- und EU-Schiedsverfahren (Verwaltungsgrundsätze-Verfahren)“ konkretisiert.
Ausdrücklich verweist die Finanzverwaltung darin auf die Möglichkeit, bei der Verletzung von Dokumentationspflichten ein Bußgeld- oder Ermittlungsverfahren einzuleiten (§§ 369 ff. AO).
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