06.01.2009 | Steuerhinterziehung
Verdeckte Gewinnausschüttung an eine Limited
von RAin Alexandra Wagner, FAin StrR, Berlin
Eine verdeckte Gewinnausschüttung i.S. des § 8 Abs. 3 S. 2 GG ist eine Vermögensminderung, die durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist, sich auf die Höhe des Einkommens auswirkt und in keinem Zusammenhang mit einer offenen Ausschüttung steht (BVerfG 26.6.08, 2 BvR 2067/07, Abruf-Nr. 083966). |
Sachverhalt
A ist selbstständiger Unternehmer. Im Dezember 1994 wurde in Dublin die Patents Limited (Ltd.) gegründet. Zu Geschäftsführern („directors“) wurden A und sein Sohn bestellt. Der Sohn brachte in die Ltd. die Rechte an einem Patent ein. Die zugrundeliegende Erfindung hatte zwar A gemacht, sie jedoch auf den Namen seines Sohnes zum Patent angemeldet.
Die Ehefrau des A war Geschäftsführerin und Alleingesellschafterin einer GmbH, über die das operative Geschäft lief. Intern bestand zwischen den Eheleuten Einigkeit, dass sie die Gesellschaftsanteile allein im Interesse des A hielt und die Geschäfte nach seinen Weisungen führte.
Am 1.7.95 schloss die GmbH mit der Ltd. einen Lizenzvertrag zur Nutzung des Patents gegen eine Einmalzahlung von 325.000 Pfund sowie jährliche umsatzabhängige Lizenzzahlungen, mindestens jedoch 200.000 DM jährlich. Die GmbH zahlte an die Ltd. auf der Grundlage des Lizenzvertrages im Zeitraum 1995 bis 1999 etwa 1,8 Mio. DM, die als betriebliche Aufwendungen an die Ltd. erfasst wurden. Diese Aufwendungen fanden später Eingang in die Körperschaft- und Gewerbesteueranmeldungen der GmbH. Das Vermögen der Ltd. war für A als Generalbevollmächtigten seines Sohnes verfügbar. A deklarierte die der Ltd. überwiesenen Beträge in seinen ESt-Erklärungen jedoch nicht. Der StB des A wirkte an den Erklärungen in Kenntnis der vorgenannten Umstände mit.
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