01.12.2004 · Fachbeitrag · Steuerhinterziehung
Vorsätzliche Vermögensteuerhinterziehung
| In seiner Entscheidung vom 2.6.03 hat das niedersächsische FG (FG Niedersachsen EFG 03, 1279, Abruf-Nr. 032193) ausgeführt, dass bei der Vermögensteuer (VSt) ein Hinterziehungsvorsatz nicht unterstellt werden kann. Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass ein Steuerpflichtiger von der Existenz der VSt niemals gehört habe oder glaubte, diese Steuer betreffe nur Millionäre und nicht einen Durchschnittsbürger (vgl. Wolsfeld, PStR 03, 248). Dem stehen u.a. Urteile des FG Hamburg vom 5.3.02 (EFG 02, 955) und FG Münster vom 18.7.00 (PStR 01, 24, Abruf-Nr. 010050) entgegen. Die unterschiedliche Beurteilung dieser Frage durch die FG macht eine eingehende Auseinandersetzung mit dem subjektiven Tatbestand erforderlich. |
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